Die Auflagen, unter denen der Ständerat Pokerturniere ausserhalb von Casinos erlauben will, sind streng: Die privaten Anbieter müssen sich für die Suchtprävention einsetzen. Zudem soll ein grosser Teil der Gewinne der AHV sowie gemeinnützigen Zwecken zukommen.

Der Ständerat hat heute Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat mit 28 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Die Auflagen hat die kleine Kammer eingebaut, weil sie Pokerspiele gegenüber anderen Glücksspielen nicht privilegieren und die neue Verfassungsbestimmung, die im März 2012 von Volk und Ständen angenommen wurde, respektieren will.

Nicht online, nur öffentlich

Weiter sollen Pokerturniere nicht online und nur in öffentlich zugänglichen Räumen stattfinden dürfen. Damit werde sichergestellt, dass Aufsicht und Kontrolle durchgeführt werden könnten, sagte Kommissionssprecher Claude Janiak (SP, BL).

Die nationalrätliche Motion geht auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 zurück, das gewerbliche Pokerturniere ausserhalb von lizenzierten Spielbanken untersagte. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich beim Pokern um ein Glücksspiel handle. Das Verbot gilt nicht für den Familien- und Freundeskreis.

Sommaruga wollte abwarten

Ständerat Thomas Minder (parteilos, SH) kritisierte, dass es der Casinoverband war, der ein solches Verbot angestrebt hatte. Dies, obwohl die meisten Casinos gar keine Pokerspiele anbieten würden – oder nur mit hohen Mindesteinsätzen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte sich auch in der abgeänderten Form gegen die Motion. Sie sagte, dass die Vorbereitungsarbeiten für eine Gesetzesrevision zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Hochtouren laufen würden. Sie bat erfolglos darum, diese Arbeiten abzuwarten.

Die Motion geht nun zurück in den Nationalrat. Die grosse Kammer kann sich zu dieser nur noch in der abgeänderten Form äussern.

bernerzeitung.ch

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